Ablauf

Die MPU setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen um nach wissenschaftlichen Kriterien die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu beurteilen.

Im Vorfeld muss der Betroffene einen Fragebogen ausfüllen, mit dessen Hilfe sich Arzt und Psychologe auf die Untersuchung vorbereiten können.

A) Die Medizinische Untersuchung

I. Zunächst wird durch eine Untersuchung der allgemeine Gesundheitszustand des Betroffenen festgestellt.

II. In einem Gespräch mit dem Arzt werden auch zurückliegende und gegenwärtige Familienkrankheiten und die Lebensgewohnheiten miteinbezogen.

III. Je nach Anlass werden auch chemisch- toxikologische Untersuchungen (Blut, Urin, Speichel, Haare) oder ähnliches durchgeführt.

B) Die Psychologische Untersuchung

Der psychologische Teil ist der Hauptbestandteil der MPU, hierrum ranken sich die seltsamsten und wüstesten Geschichten, obwohl auch hier objektiv gültige Kriterien zur wissenschaftlichen Beurteilung angewandt werden.Die Untersuchung gliedert sich in zwei Bereiche, den Leistungstest und das psychologische Gespräch.

I. Der Leistungstest:

Dieser Test wird am Anfang der gesamten Untersuchung durchgeführt und soll Aufschluss geben über die Fähigkeiten des Bewerbers im Bereich:

Vor dem am Computer stattfindenden Test wird der Bewerber eingearbeitet und kann auch etwas üben; so dass die weit verbreiteten Berührungsängste eigentlich überflüssig sind.

Beim Nichtbestehen kann der Test, dessen Anforderungen durchaus machbar sind, nocheinmal wiederholt werden.

Besteht der Bewerber erneut nicht, so kann er das Ergebnis mit einer Fahrverhaltensbeobachtung ausgleichen.

II. Das psychologische Gespräch

Hier soll der Betroffene gemeinsam mit dem Psychologen seine fahreignungsrelevante Vergangenheit aufarbeiten, die Gegenwart schildern und einen positiven Ausblick auf die Zukunft geben können. Hier geht es um den einzelnen Menschen mit seiner ganz persönlichen Geschichte auf die sich der Psychologe mit Hilfe der Akten und Fragebögen individuell einstellen muss.

Vor dem Hintergrund der behördlichen Fragestellung hat der Psychologe mit Hilfe der Beurteilungskriterien zu klären, ob die Zweifel an der Fahreignung für die Zukunft ausgeschlossen werden können.